ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027
Anträge jetzt bei der Sächsischen Aufbaubank einreichen
Mit unserer Richtlinie durften wir im Podcast „Dein Fachkräftefunk“ des ZEFAS – Zentrum für Fachkräftesicherung und Gute Arbeit zu Gast sein. Wir haben unter anderem über die Ziele der Förderung gesprochen, wieso es eine solche Richtlinie auch im Jahr 2024 noch braucht und was es bei der Antragstellung alles zu beachten gibt. Viel Spaß beim Hören!
Die »ESF Plus-Richtlinie Gleichstellung im Erwerbsleben 2021-2027« des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung wurde am 15. September 2022 veröffentlicht. Seit Ende Oktober ist die Antragsstellung über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) möglich. Für die Förderung stehen bis Jahresende 2027 insgesamt ca. 29 Mio. EUR aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes zur Verfügung.
Die Förderrichtlinie rückt den Themenkomplex der gleichberechtigten Beteiligung von Frauen am Erwerbsleben in den Fokus. Gefördert werden verschiedene Vorhaben, die Frauen dabei unterstützen sollen, ihre Potentiale bei der Beteiligung am Erwerbsleben oder der unternehmerischen Tätigkeit noch besser auszuschöpfen. Das gilt vor allem für die Bereiche, in denen eine anhaltende geschlechtsbezogene Unterrepräsentation oder geschlechtsbezogene strukturelle Benachteiligung zu beobachten sind. Die Maßnahmen haben zum Ziel, Frauen gezielt anzusprechen und Lebenslagen von Frauen zu berücksichtigen, ob mehrfache Unterbrechungen der Berufslaufbahn oder die Verantwortung als Alleinerziehende oder Pflegende.
Ziele der Förderung
- Stärkung weiblichen Unternehmertums in Sachsen
- Geschlechtergerechte Unterstützung von Gründerinnen und Unternehmerinnen bzw. Unternehmensnachfolgerinnen bei Aufbau und Festigung der selbständigen Tätigkeit
Was wird gefördert?
- Förderung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation
Gefördert wird die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben außerhalb der sächsischen Hochschulen, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bzw. Unternehmensnachfolgerinnen unterstützen. - Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces
- Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen.
- Nicht förderfähig sind Leistungen der Gründungsberatung
Wer wird gefördert?
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich
- Nicht gefördert werden Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Nicht gefördert werden bereits bestehende Gründer- und Technologiezentren, insoweit keine neuen Angebote geschaffen werden (inkl. räumlicher Erweiterung)
Für die Förderung finden zweimal pro Jahr Stichtage statt, bis zu denen die Anträge bei der SAB gestellt werden können. Die Antragstellung wird dann entsprechend vorher auf der Webseite freigeschalten.
Weitere Informationen unter sab.sachsen.de
Ziele der Förderung
- Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit
- Unterstützung der Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und Familie
Was wird gefördert?
- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
- Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich
- Nicht gefördert werden Gründungsvorhaben, bei denen während des Bewilligungszeitraums neben der Gründung entgeltliche Tätigkeiten durch die Zuwendungsempfängerin im Umfang von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden.
Wer wird gefördert?
- Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Nicht gefördert werden Studierende sowie Beschäftigte von Hochschulen, Berufsakademie und Forschungseinrichtungen, die förderfähig im Rahmen der auf die Existenzsicherung gerichteten Leistungen zur Förderung von Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind.
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
- Gründungsvorhaben im Freistaat Sachsen
- Die Gründung darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht erfolgt sein mit Ausnahme einer Überführung aus dem Nebenerwerb in den Haupterwerb.
- Kenntnisse und Fähigkeiten zur Gründung sowie zum Betreiben eines Unternehmens im Hinblick auf Fachkunde und Unternehmensführung
- Gleichartige Leistungen nach dem SGB II oder SGB III, insbesondere Einstiegsgeld sowie Gründungszuschuss, sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Empfängerinnen von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") müssen daher eine Bestätigung des zuständigen Jobcenters oder der zuständigen Agentur für Arbeit einreichen, dass kein Anspruch auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld besteht.
Der Antrag auf Gründerinnenprämie kann jederzeit über das Förderportal der SAB gestellt werden.
Weitere Informationen unter sab.sachsen.de
Ziele der Förderung
- Unterstützung der gleichberechtigten Erwerbsbeteiligung von Frauen
- Besondere Berücksichtigung von Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen, typischen Brüchen und Verzögerungen in den Erwerbsbiografien von Frauen sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie beziehungsweise Pflege
Was wird gefördert?
- Kontaktstellen Frau und Beruf
- Lebensphasenorientierte Unterstützung und Beratung für Frauen, die eine Erwerbsbeteiligung anstreben bzw. diese ausweiten wollen
- Unterstützung bei der Erarbeitung von beruflichen Zielstellungen, Entscheidungsgrundlagen, Problemlösungsstrategien, Handlungsmöglichkeiten und Handlungsschritten unter besonderer Berücksichtigung von weiblichen Zielgruppen mit erschwerten Rahmenbedingungen für die Erwerbsbeteiligung
Vorhaben zur Erhöhung der Arbeitsmarktnähe von Migrantinnen
- Gruppenmaßnahmen wie beispielsweise Workshops oder Vernetzungsangebote entsprechend den konkreten Bedürfnissen der Nutzenden
- Zielgruppe der Vorhaben sind Frauen mit Migrationserfahrung, deren Zugang zu Erwerbstätigkeit durch migrationsbedingte Problemlagen erst mittel- bis langfristig nach schrittweisem Abbau von Zugangshürden realisiert werden kann.
Wer wird gefördert?
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich; auch Männer in vergleichbaren Lebenslagen bspw. als alleinerziehende Väter im Fördergegenstand „Kontaktstellen Frau und Beruf“
Für die Förderung finden zweimal pro Jahr Stichtage statt, bis zu denen die Anträge bei der SAB gestellt werden können. Die Antragstellung wird dann entsprechend vorher auf der Webseite freigeschalten.
Weitere Informationen unter sab.sachsen.de
Ziele der Förderung
- lebensphasenorientierte Unterstützung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Entscheidungspositionen im Erwerbsleben
- Hilfestellungen für die Nutzung individueller Potentiale und von Karrierechancen
- Überwindung von Hindernissen hinsichtlich des beruflichen Aufstieges in Bezug auf Fach- und Führungskarrieren
Was wird gefördert?
- Die Etablierung neuer oder die Ausweitung bestehender Vorhaben, die weibliche Fachkräfte und weibliche angehende Führungskräfte bei der gezielten Planung und Verfolgung ihres individuellen Karrierewegs unterstützen
- Unterstützung bei der gezielten Vorbereitung und Umsetzung von Karriereschritten, insbesondere die Vorbereitung auf die Übernahme von Führungsaufgaben
- Unterstützung bei der geschlechterbewussten Reflexion sowie der Überwindung von Hindernissen und Hemmnissen in Bezug auf den beruflichen Aufstieg wie beispielsweise die geschlechtsspezifisch häufigeren Unterbrechungen der Berufsbiografie
- Unterstützung bei der Übernahme größerer Verantwortungsbereiche sowie leitender Positionen
Wer wird gefördert?
- Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Frauen mit beruflichen und akademischen Abschlüssen, die berufliche bzw. akademische Karriereschritte anstreben bzw. verantwortliche Positionen insbesondere mit Personal- bzw. Budgetverantwortung übernommen haben
Für die Förderung finden zweimal pro Jahr Stichtage statt, bis zu denen die Anträge bei der SAB gestellt werden können. Die Antragstellung wird dann entsprechend vorher auf der Webseite freigeschalten.
Weitere Informationen unter sab.sachsen.de
Ziele der Förderung
- Geschlechterstereotypen bei Berufswahlprozessen entgegenwirken
- Jungen Menschen in der Phase der beruflichen Orientierung eine Erweiterung ihres Wissens, praktische Erfahrungen und das Erleben von Stärken in bislang geschlechtsuntypischen Tätigkeits- bzw. Berufsfeldern ermöglichen
- Reflexion und das Hinterfragen von Geschlechterrollen anregen und auf diese Weise ein breites individuelles Berufswahlspektrum fördern
Wer wird gefördert?
- Vorhaben außerschulischer Projektträger, die zusätzliche, freiwillige Angebote für junge Menschen konzipieren und umsetzen
- Angebote zur Erkundung und Erprobung sollen in Tätigkeits- und Berufsfeldern mit deutlicher Überrepräsentanz eines Geschlechts im Ausbildungs- oder Erwerbssystem für junge Menschen anderen Geschlechts durchgeführt werden
- Insbesondere gewerblich-technische Berufe, mathematisch-naturwissenschaftliche Berufe, Informationstechnologien, Unternehmensgründung, Ingenieurwissenschaften, Soziales, Gesundheit, Unterricht und Erziehung
- Konzeptionelle Tätigkeiten bezüglich einer beruflichen Orientierung, die Wissen zu Geschlechterrollen berücksichtigt sowie die Erstellung oder Anpassung von Hilfsmitteln und Materialien in Vorbereitung und Begleitung der teilnehmerbezogenen Vorhaben
Wer wird gefördert?
- Außerschulische Träger (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die oben genannten Vorhaben durchführen
- Zielgruppe/Endbegünstigte sind Schülerinnen und Schüler frühestens ab der Klassenstufe 7 sowie sich in der Berufsorientierungsphase befindliche Personen, jedoch nicht später als drei Jahre nach deren Schulentlassung
Für die Förderung finden zweimal pro Jahr Stichtage statt, bis zu denen die Anträge bei der SAB gestellt werden können. Die Antragstellung wird dann entsprechend vorher auf der Webseite freigeschalten.
Weitere Informationen unter sab.sachsen.de
Anträge auf Vorhaben zur Förderung der Selbstständigkeit von Frauen sowie des Zugangs von Frauen zum beruflichen Aufstieg können vom 1. Juli 2024 bis zum 1. August 2024 über das Förderportal der SAB eingereicht werden.
Anträge auf Vorhaben zur Förderung der Beteiligung am Arbeitsmarkt sowie für Projekte, die Geschlechterstereotypen bei der Berufswahl entgegenwirken können ebenfalls im Förderportal vom 1.August 2024 bis zum 9. September 2024 gestellt werden.
Anträge auf die Gründerinnenprämie sowie für Unternehmerinnenzentren und Coworking-Spaces können laufend über das Förderportal eingereicht werden.
Nähere Informationen zu den einzelnen Fördergegenständen, den Konditionen und dem Antragsprozess unter www.sab.sachsen.de.