Förderung von Existenzgründerinnen im ländlichen Raum
Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfängerinnen sind Frauen, die ihren Hauptwohnsitz und Lebensmittelpunkt im Freistaat Sachsen haben und im ländlichen Raum ein Einzelunternehmen aufbauen. Zum ländlichen Raum zählen Gemeinden mit einer Einwohnerzahl bis 10.000, in Ausnahmefällen auch eingemeindete Ortsteile mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Was wird gefördert?
Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum mit dem Ziel, eine selbständige Erwerbstätigkeit aufzubauen, die dauerhaft zum Haupterwerb der Gründerin führt.
Wir hoch ist die Förderung?
90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 8.000 Euro.
Was sind die Antragsfristen?
Anträge müssen bis spätestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.