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Gleichstellung von Frauen und Männern

Gleichstellungspolitik im Freistaat Sachsen

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Eine tatsächliche Gleichberechtigung ist jedoch noch nicht erreicht. Der Staat hat deshalb Bedingungen zu schaffen, die geeignet sind, die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft herbeizuführen.

Für die Bearbeitung des Themas »Gleichstellung von Frau und Mann« ist im Freistaat Sachsen das Referat Gleichstellung bei der Sächsischen Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung zuständig. Es übernimmt eine koordinierende und kontrollierende Funktion.

Die gleichstellungspolitischen Kernaufgaben sind:

  • die Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben,
  • die Frauenförderung im öffentlichen Dienst,
  • kontinuierliche Zusammenarbeit mit den gleichstellungspolitischen Verbänden und Vereinen,
  • die Unterstützung von Frauen im ländlichen Raum,
  • die Beförderung der Gleichstellungspolitik auf Ebene der Landkreise und Kommunen,
  • gleichstellungsrelevante Fragen der gesundheitlichen Versorgung und der Gesundheitsförderung, der Schul- und Hochschulbildung und der sozialen Sicherung,
  • Hilfe und Prävention bei geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere gegen Frauen und Mädchen,
  • europäische Gleichstellungspolitik.

Der Gleichstellungsbeirat des Freistaates Sachsen ist ein beratendes, fachlich ausgerichtetes, überparteiliches Gremium bestehend aus ca. 40 Mitgliedern. Ziel seiner Arbeit ist es, zur Verwirklichung von Gleichberechtigung und Chancengleichheit nach Artikel 8 der Sächsischen Verfassung sowie zur Verbesserung der Situation von Frauen wie Männern in Staat, Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen. Er soll die Zusammenarbeit der im Freistaat Sachsen tätigen Akteure im Bereich Gleichstellung fördern.

So sollen neue Ansätze für eine moderne Gleichstellungspolitik diskutiert und gefunden werden. Der Gleichstellungsbeirat wird sich deshalb mit aktuellen Themen wie auch mit mittel- und längerfristigen Perspektiven und Vorhaben der Gleichstellungspolitik im Freistaat Sachsen befassen.

Die Geschäftsstelle des Gleichstellungsbeirates wird durch das Referat Gleichstellung im Geschäftsbereich der Sächsischen Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung geführt. Dem Gleichstellungsbeirat gehören Mitglieder aus dem Bereich der Gleichstellung, der Wissenschaft, der Wirtschaft sowie der im Sächsischen Landtag vertretenen Parteien an.

Dachverbände

Ziel der Dachorganisationen ist es, die Vorstellungen und Interessen ihrer Mitgliedsvereine zu bündeln und in den Fachgremien und politischen Entscheidungsinstanzen zu vertreten, um auf diese Weise effektiv zur Verwirklichung der realen Gleichstellung und Chancengleichheit der Geschlechter und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen aller Altersgruppen in Politik, Wirtschaft und in den sozialen Bereichen beizutragen:

Landesarbeitsgemeinschaften

Die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten Sachsens (LAG) gründete sich 1993. Sie ist das Netzwerk der in den Landkreisen, Städten und Gemeinden tätigen Gleichstellungsbeauftragten und stellt damit den Zusammenschluss der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten dar. Der LAG gehören circa 400 kommunale Gleichstellungsbeauftragte an, von denen circa 50 hauptamtlich in den Kommunen des Freistaates Sachsen bestellt sind. Die Umsetzung der Ziele erfolgt durch fachspezifischen Austausch, speziell auf Tagungen sowie auf der jährlich stattfindenden Landeskonferenz, die auch der Qualifikation und Fortbildung dienen. In enger Zusammenarbeit mit den sächsischen Frauenvertretungen, insbesondere dem Landesfrauenrat Sachsen e. V. und den gleichstellungspolitisch Verantwortlichen im Freistaat Sachsen, sollen Voraussetzungen geschaffen werden, in denen Frauen und Männer gleichberechtigt in den verschiedenen Lebensbereichen handeln und Verantwortung tragen. https://gleichstellungsbeauftragte-sachsen.de

Die Landesarbeitsgemeinschaft »Mädchen und junge Frauen in Sachsen e.V.« koordiniert und qualifiziert Angebote der Mädchenarbeit; sie leistet Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit sowie Beratung für Mädchen und junge Frauen. https://maedchenarbeit-sachsen.de

Das Genderkompetenzzentrum Sachsen bewerkstelligt die Weiterbildung und Projektberatung für Multiplikatorinnen der Frauen- und Gleichstellungsarbeit. https://genderkompetenz-sachsen.de

Die Landesarbeitsgemeinschaft gewaltfreies Zuhause Sachsen e.V. ist die landesweite Vertretung aller Frauenhäuser und Beratungsstellen gegen Häusliche Gewalt und Stalking. Sie koordiniert die Vernetzung, ermöglicht den Erfahrungsaustausch und die Aufklärung über Ursachen und Ausmaß von Gewalt gegen Frauen sowie Prävention, zudem sorgt sie für die Fortbildung der Mitglieder der LAG www.gewaltfreieszuhause.info

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. ist ein fach- und jugendpolitisches Netzwerk im Freistaat Sachsen. Sie versteht sich als Ansprechpartner und Multiplikator für jungen- und männerspezifische Themen. https://juma-sachsen.de

 

 

Geschlechtersensibilisierung im Berufswahlprozess

Der Prozess der Berufsorientierung beginnt im frühesten Kindesalter und durchzieht die gesamte Schulzeit bis hin zur Berufswahl, beeinflusst durch Elternhaus, Schule, Universitäten und Unternehmen. Häufig ist bereits in der Schule erkennbar, dass Mädchen sich insbesondere auf das sozial- und hauswirtschaftliche Profil orientieren, während Jungen für technische oder naturwissenschaftliche Bereiche Interesse zeigen. Dieses Rollenverhalten setzt sich oft bei der Berufswahl beziehungsweise Wahl der Studienrichtung fort.

Wichtige Veranstaltungen, um das Berufswahlspektrum der Mädchen und Jungen in Sachsen geschlechtersensibel zu erweitern, sind der seit 2001 einmal jährlich stattfindende Girls’Day – Mädchenzukunftstag sowie der Boys’Day. Auf regionaler Ebene können sich hier Mädchen und Jungen praxisnah über geschlechteruntypische Berufe informieren.

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.girls-day.de/ sowie https://www.boys-day.de/

 

Equal Pay Day

Der Equal Pay Day, der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, macht auf den bestehenden Gender Pay Gap aufmerksam und wird in zahlreichen Ländern an unterschiedlichen Tagen begangen. In Deutschland markiert der Aktionstag symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Angenommen Männer und Frauen bekommen den gleichen Stundenlohn: Dann steht der Equal Pay Day für den Tag, bis zu dem Frauen umsonst arbeiten, während Männer schon seit dem 1.1. für ihre Arbeit bezahlt werden.

Mehr Informationen: https://www.equalpayday.de/startseite/

Nicht vernachlässigt werden darf, dass bei allen Anstrengungen für eine tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern ein Umdenkprozess notwendig ist. Gesetzliche Vorgaben, Förderprojekte oder Öffentlichkeitsarbeit können diesen Prozess begleiten und befördern, für die Thematik sensibilisieren, Raum für Diskussionen schaffen, nicht aber erzwingen. Tatsächliche Gleichberechtigung beginnt im privaten Bereich.

Gleichwohl zeigt sich, dass in dem Bestreben, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu fördern, nicht nachgelassen werden darf. Es gilt, die begonnenen Maßnahmen fortzusetzen, ständig auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und, wo immer notwendig, neue zu aktivieren.

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