Gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Wahlämtern
Fachkommission zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Wahlämtern
Der sächsische Koalitionsvertrag 2019 bis 2024 formulierte das Ziel der gleichmäßigen Vertretung von Frauen und Männern in den Parlamenten und Räten auf Landes- und Kommunalebene. Die spezifischen Erfahrungen, Interessen und Belange von Frauen könnten im Rahmen politischer Entscheidungen nur angemessen Berücksichtigung finden, wenn genügend Frauen mit am Tisch sitzen und sich Gehör verschaffen.
Die zur Erhöhung der Frauenanteile notwendigen Maßnahmen erarbeitete seit Mai 2021 eine Fachkommission zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Wahlämtern. Bis Juni 2022 erarbeitete diese einen Maßnahmenkatalog, der konkrete Handlungsfelder und Handlungsoptionen benennt und durch die Staatsregierung unmittelbar umgesetzt werden soll.