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Workshopreihe »Gender Pay Gap in Sachsen«

Graphic Recording der Abschlussveranstaltung © SMJusDEG | Antje Dennewitz

Unterschiedliche Ursachen – verschiedene Hebel

Lohndiskriminierungen sind in der Regel nicht beabsichtigt, haben aber erhebliche Auswirkungen auf die gesellschaftlichen Teilhabechancen von Frauen. Der Frage, was man im Freistaat Sachsen konkret gegen das geschlechtsspezifische Lohngefälle tun kann, wollte eine viermodulige Workshopreihe des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) in Kooperation mit dem DGB zum Thema »Gender Pay Gap in Sachsen« nachgehen.

Da der Gender Pay Gap unterschiedliche Ursachen hat und somit verschiedene Hebel nötig sind, um Entgeltgleichheit zu erreichen, richteten sich auch die einzelnen Workshops an ganz unterschiedliche Zielgruppen. Landes- und Kommunalverwaltung, Beschäftigten und auch Unternehmen sollten so jeweils spezifische Informationen zum Thema Entgeltgleichheit vermittelt werden. In einem Abschlussworkshop wurden die Erkenntnisse gebündelt.

Der Auftaktworkshop am 3. November 2022 hat kommunalen Entscheidenden, Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Praktikerinnen und Praktikern aus den Bereichen Arbeitsmarktverwaltung und Gleichstellung einen Überblick über die Situation in Sachsen gegeben, wobei Ursachen und Handlungsmöglichkeiten zur Beseitigung der geschlechtsspezifischen Lohnlücke im Freistaat Sachsen aufgezeigt wurden. Ausgangspunkt dafür war die aktuelle Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) zum Gender Pay Gap in Sachsen (2022). In vertiefenden Panels zu den einzelnen Regionen wurde diskutiert, wo konkret angesetzt werden muss, um mehr Entgeltgleichheit zu erreichen.

Eine faire Lohnpolitik ist für viele Unternehmen in Sachsen ein Anliegen und ein echter Mehrwert. Der zweite Workshop hatte vornehmlich Unternehmen sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräte im Blick und zeigte mit der Unterstützung von Expertinnen und Experten im Bereich Lohnprüfverfahren sowie anhand von Best-Practice-Beispielen aus dem Unternehmensprogramm des Bundes »Entgeltgleichheit fördern – Unternehmen beraten, begleiten, stärken« ganz konkrete betriebliche Handlungsmöglichkeiten auf.

 

Über Geld spricht man nicht? Im dritten Workshop am Equal Pay Day, den 7. März 2023, waren Beschäftigte eingeladen, sich individuellen Strategien zuwenden, um Entgeltgleichheit zu erwirken – im Betrieb und im eigenen Arbeitsverhältnis.

So konnten am Equal Pay Day 2023 Beschäftigte aus ganz Sachsen ihre individuellen Fragen zur Entgeltgleichheit oder den Rahmenbedingungen an verschiedene Expertinnen und Expertinnen richten und über Fachimpulse zu Rechtsfragen, Online-Anwendungen zur Ermittlung des Gender Pay Gaps, über individuelle Finanzbildungsstrategien und tarifliche Erfolgsbeispielen diskutieren. 

Equal Pay ist keine Verhandlungssache. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 16. Februar 2023 klargestellt: Selbst wenn eine Frau weniger erfolgreich verhandelt als ihr männlicher Kollege, hat sie Anspruch auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit. Die Rechtsanwältin der sächsischen Klägerin, Susette Jörk, gab ein kurzes Schlaglicht zu dem Fall im Rahmen eines Rechtsimpulses. 

Der Abschlussworkshop am 7. Juni 2023 im Kraftwerk Mitte Dresden richtete sich an die Landes- und Kommunalverwaltung und Wirtschafts- und Sozialpartner, Praktikerinnen und Praktiker aus den Bereichen Arbeitsmarktverwaltung und Gleichstellung und an interessierte Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen des Fachtags wurden die Ergebnisse der drei vorangegangenen Workshops aufgenommen und unter Einbeziehung von Fachexpertise anhand des Ergebnispapiers »Maßnahmenkatalog- Entgeltgleichheit in Sachsen« konkrete Lösungsansätze untersucht. 

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